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01.08.2022
Erstattungsbeträge für die TI rückwirkend angepasst
Erstattungsbeträge für die TI rückwirkend angepasst
Die Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur wurden rückwirkend angepasst.
Da vor allem für Anwendungen wie die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) die elektronische Signatur über den eHBA (elektronische Heilberufsausweis) benötigt wird, haben Praxen ab dem 01.04.2022 Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal je Arzt.
Weitere Informationen unter: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn220718
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