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05.12.2022

Abschaffung der Neupatientenregelung zum 01.01.2023

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen die Neupatientenregelung abzuschaffen.
Im Gegenzug sollen Ärzte für über die Terminservicestellen vermittelten Patienten, Zuschläge für die Schnelligkeit der Vermittlung bekommen. Wenn Fachärzte Patienten nach einer Vermittlung durch den Hausarzt kurzfristig behandeln, können Sie diese Zuschläge ebenfalls abrechnen.
Für Hausärzte erhöht sich die Terminvermittlung von 10 auf 15 Euro.
Akutfälle bekommen einen Zuschlag von 200 Prozent, wenn der Termin durch die TSS vermittelt wird und die Behandlung spätestens am nächsten Tag erfolgt.



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