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03.07.2023

Neue Regelungen zur Meldung von Implantaten an das Implantateregister

Ab dem dritten Quartal 2023 müssen Gesundheitseinrichtungen nach implantatbezogenen Maßnahmen die entsprechenden Daten dem Implantateregister übermitteln. Dies ist durch das Implantateregistergesetz sowie die Implantateregister-Betriebsverordnung festgelegt. Um die Meldung nachzuweisen, müssen Arztpraxen den generierten Hash-String der Meldebestätigung des Implantateregisters in ihrer Abrechnung übertragen. Zu diesem Zweck wird ab dem genannten Quartal ein neuer Schalter zur Erfassung der erforderlichen Daten im Kostenträger der KV-Fälle eingeführt. Mit diesen Maßnahmen soll die Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Implantaten verbessert werden.



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